17.05.2018

Am 25.05.2018 tritt mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ein neues Gesetzt in Kraft, welches vermutlich so ziemlich alle von uns betrifft - ob als Privatpersonen oder als Gewerbetreibende. Es hat u.a. auch Auswirkungen auf unsere Software, denn "Tresor Warenwirtschaft" ist zumindest eine der Anwendungen, die zum Erfassen und Verarbeiten von personenbezogenen Daten eingesetzt wird. In den letzten Wochen haben wir mit Hochdruck daran gearbeitet, "Tresor" entsprechend anzupassen.

Wir freuen uns, die Veröffentlichung der Version 3.1.2.15 für unser Warenwirtschaftssystem bekanntzugeben. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Hinzugefügt
  • [TRWAWI-1561] - Im Zusammenhang mit der EU-DSGVO (EU Datenschutz-Grundverordnung) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
    • Kunden- / Lieferantenhistorie wurde implementiert
    • Zuordnung eines Kalendertermins auch zu einem Lieferanten
    • Dokumente und Dokumentenkategorien können als "Historie relevant" gekennzeichnet werden
    • Bisherige Datenblätter auch als Informationsmittel für die Auskunft gemäß DSGVO
    • Datenblätter für Kunden und Lieferanten nun auch in Englisch verfügbar
    • Erweiterung der Basisdaten des Kunden / des Lieferanten um DSGVO relevante Felder
    • Die Führung eines Datenverarbeitungsverzeichnisses ist nun möglich
    • Ein oder mehrere Benutzer können als Datenschutzbeauftragte gekennzeichnet werden
    • Die Datensicherungen können nun durch ein Kennwort geschützt werden
    • Die Datensicherungen können nun für Supportzwecke anonymisiert werden
    • Entsprechende Benutzerrechte wurden hinzugefügt und gelten erst einmal nur bei Benutzern der Gruppe "Administratoren" als erteilt
    Ausführliche Informationen zu den Änderungen im Zusammenhang mit der DSGVO finden Sie hier.
Verbessert / Geändert
  • [TRWAWI-1551] - Statt des Löschens einer Systempreisliste ist es nun möglich, die dazugehörigen Preise zu löschen.
  • [TRWAWI-1559] - Die Zuordnung von Kalendereinträgen ist nun auch für Lieferanten möglich.
Korrigiert
  • [TRWAWI-1553] - Nach Umstellungen im Zusammenhang mit der MwSt.-Gültigkeit stand bei einem neuen Vorgang der MwSt.-Satz jeder neuen Position standardmäßig auf 0 %
  • [TRWAWI-1555] - Bei der Bearbeitung einer zuvor mit dem Mahnassistenten erstellten Mahnung wurden die Mahngebühren aus den vorherigen Mahnstufen bei der Neuberechnung der Beträge nicht berücksichtigt.