01.09.2010

Kennen Sie das nicht auch: Sie haben Ihre Leistung erbracht oder die bestellten Produkte ausgeliefert, allerdings möchte der Kunde vorab eine Rechnung zur Prüfung haben, die ihn noch nicht zur Zahlung auffordert.

Dies ist nur mit einer Proformarechnung (alternative Schreibweise: Pro-forma-Rechnung) oder mit einer Auftragsbestätigung möglich bzw. erlaubt. Insbesondere bei Rechnungen ist es normalerweise so, dass sobald die Rechnung Ihr Haus verlassen hat und dem Kunden zugestellt wurde, gilt sie als eine Zahlungsaufforderung und darf nachträglich nicht mehr geändert werden.

Oft ist aber genau das erwünscht. Wenn der Weg über eine Auftragsbestätigung nicht gewollt oder nicht möglich ist, bleibt nur die Option, eine Proformarechnung zu drucken.

Neben vielen weiteren Funktionen wird Tresor Warenwirtschaft in der kommenden Version 1.0.0.20 auch dies möglich machen. Mit nur einem Klick werden Sie festlegen können, wie die entsprechende Rechnung gedruckt werden soll.

Falls Sie eine Proformarechnung drucken, wird ein entsprechender Aufdruck auf der Rechnung platziert und die Rechnungsnummer wird nicht ausgewiesen, wodurch die Rechnung auch aus Finanzamt-Sicht korrekt ist.

Ein weiterer Schritt in Richtung eines bequemen und effizienten Arbeitsablaufs.